Arbeitsunfälle

Was ist ein Arbeitsunfall?

Wenn Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatten, spricht man von einem Arbeitsunfall. Dann ist Ihre Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse für die Behandlung zuständig.

Das Heilverfahren wird bei einem Arbeitsunfall von den Durchgangsärzten (D-Ärzte) durchgeführt und koordiniert. Diese sind zumeist leitende Ärztinnen und Ärzte in der Unfallchirurgie der behandelnden Krankenhäuser oder sind in freier Praxis tätig.

Sollten Sie sich auf der Arbeit mit Covid-19 infiziert haben und unter Long-Covid leiden, kann dies ebenfalls von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt sein.

Die Seele muss den Unfall verarbeiten.

Ein Arbeitsunfall zieht neben körperlichen Folgen oft auch die Seele in Mitleidenschaft. Nach schweren Unfällen treten häufig anhaltende Beschwerden auf:

  • Immer wiederkehrende Bilder vom Unfall
  • Nächtliche Albträume, Ängste
  • Starke Unruhe in ähnlichen Situationen
  • hohe Vermeidung von allem, was mit dem Unfall zu tun hat
  • Schlafstörungen, „schweißnasses“ Aufwachen
  • Reizbarkeit, teilweise mit Wutausbrüchen
  • Mangelnde Konzentration
  • Hohe Schreckhaftigkeit

Bei PKW-Unfällen: Angst vor dem Autofahren

Was tun bei psychischen Symptomen nach Arbeitsunfällen?

Sie sind nicht allein!

Viele Betroffene leiden unter den psychischen Folgen von Arbeitsunfällen, manchmal ein Leben lang. Psychotherapie kann hier gezielt helfen, das Erlebte zu überwinden und wieder Freude im Alltag und im Beruf zu finden. Sprechen Sie mit Ihrer Durchgangsärztin bzw. Ihrem Durchgangsarzt über Ihre Beschwerden. Diese/r kann Ihnen eine Überweisung für die Behandlung in unserer Praxis ausstellen.

Je eher man Ihnen helfen kann, umso schneller sind Sie wieder gesund.

Die Behandlungskosten bei einem Arbeitsunfall werden dann von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen. Sie können zunächst bis zu fünf Sitzungen wahrnehmen, bei Bedarf und nach weiterer Bewilligung auch mehr.

Wie wir behandeln

  • Erstgespräch, Kennenlernen
  • Diagnostik der Unfallfolgen
  • Individueller Behandlungsplan
  • Einsatz bewährter und wissenschaftlich überprüfter Behandlungsverfahren, EMDR
  • Engmaschige Behandlungstermine
  • Verarbeitung des Unfallgeschehens
  • Berufliche Wiedereingliederung

Die Praxis Dr. Zobel ist seit 2006 von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

für die Behandlung von Arbeitsunfällen anerkannt.

© Dr. Martin Zobel _ 2024